Haushatlsversicherung
erstaunliche Leistungen
Die Versicherung bezahlt den Wiederbeschaffungswert der zerstörten oder gestohlenen Gegenstände. Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Pelze, Wertpapiere oder Kunstwerke unterliegen einer Sonderregelung und sind normalerweise mit bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Wer viele solcher Wertsachen besitzt, etwa eine Antiquitäten- oder Gemäldesammlung, sollte eine Spezial- oder Höherversicherung abschließen.
Übrigens ist der Wohnungsinhalt nicht nur in den eigenen vier Wänden versichert. Es gibt auch die Möglichkeit die Gegenstände Ihres Haushalts, aber auch Fahrräder, Kinderwägen, Bargeld, Handy, auf (Geschäfts-)Reisen, im Hotel, in einer Ferienwohnung, bei Freunden, im Krankenhaus etc. zu versichern. Die versicherten Gegenstände dürfen allerdings nicht länger als drei Monate aus den eigenen vier Wänden entfernt werden.