Der entscheidende Unterschied
Die Auszahlung eines Guthabens nach Ende der Vertragslaufzeit ist bei der Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung nicht möglich. Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall der versicherten Person und schützt dann die Angehörigen vor finanziellen Belastungen.