Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge |
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Bei dieser Form der Altersvorsorge müssen 40% des veranlagten Kapitals in Aktien eines EWR-Landes veranlagt werden, dessen Börsenkapitalisierung 30% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigt. Diese Bestimmung führt besonders an der Wiener Börse, aber auch an den Börsen der neuen EU-Mitgliedsstaaten zu großen Veranlagungen. |
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Angeboten wird die Zukunftsvorsorge derzeit als Rentenversicherung und als Pensionsinvestmentfonds. |
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Zur Absicherung der geleisteten Beiträge ist im Fall der Verrentung eine Kapitalgarantie verpflichtend. Diese umfasst neben den geleisteten Zahlungen auch die staatlichen Prämien. Auch ist im Fall der Verrentung Steuerfreiheit vorgesehen. |
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Beiträge und Prämie
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Prämienbegünstigt können pro Jahr Prämien bis maximal 1,53% des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung bezahlt werden. Die jährliche Förderung beträgt mindestens 8,5% und höchstens 13,5% der einbezahlten Prämien. Diese werden im Voraus für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt und verändern sich analog zur Bausparprämie |
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Die Entwicklung der staatlichen Förderung
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