Staatlich geförderte Zukunftsvorsorge

Bei dieser Form der Altersvorsorge müssen 40% des veranlagten Kapitals in Aktien eines EWR-Landes veranlagt werden, dessen Börsenkapitalisierung 30% des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigt. Diese Bestimmung führt besonders an der Wiener Börse, aber auch an den Börsen der neuen EU-Mitgliedsstaaten zu großen Veranlagungen.


Angeboten wird die Zukunftsvorsorge derzeit als Rentenversicherung und als Pensionsinvestmentfonds.


Zur Absicherung der geleisteten Beiträge ist im Fall der Verrentung eine Kapitalgarantie verpflichtend. Diese umfasst neben den geleisteten Zahlungen auch die staatlichen Prämien. Auch ist im Fall der Verrentung Steuerfreiheit vorgesehen.


Beiträge und Prämie

Prämienbegünstigt können pro Jahr Prämien bis maximal 1,53% des Sechsunddreißigfachen der Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung bezahlt werden. Die jährliche Förderung beträgt mindestens 8,5% und höchstens 13,5% der einbezahlten Prämien. Diese werden im Voraus für jeweils ein Kalenderjahr festgesetzt und verändern sich analog zur Bausparprämie


Die Entwicklung der staatlichen Förderung

Jahr höchstmögliche prämienbegünstigte Einzahlung staatliche Prämie höchstmögliche Prämie in EURO
2006 EUR 2.066,00 8,5% EUR 175,61
2007 EUR 2.116,00 9,0% EUR 190,44
2008 EUR 2.164,00 9,5% EUR 205,60
2009 EUR 2.214,22 9,5% EUR 210,35
2010 EUR 2.236,70 9,0% EUR 203.73
2011 EUR 2.313,26 8,5% EUR 196,64
2012 EUR 2.329,88 8,5% EUR 198,04


Leider wird teils durch schlechte Beratung und Fehlinterpretationen der Versicherungsnehmer der Anschein erweckt, dass es sich bei diesen Prozentsätzen um eine Veranlagungsrendite handelt.




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